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   OLG Brandenburg, 01.08.2022 - 12 U 94/22   

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https://dejure.org/2022,27498
OLG Brandenburg, 01.08.2022 - 12 U 94/22 (https://dejure.org/2022,27498)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.08.2022 - 12 U 94/22 (https://dejure.org/2022,27498)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. August 2022 - 12 U 94/22 (https://dejure.org/2022,27498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schmerzensgeld und materieller Schadensersatz nach einer ärztlichen Behandlung Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung Unbeachtlichkeit formularmäßiger Sätze und allgemeiner Redewendungen Folgeentscheidung zu OLG Brandenburg 12 U 94/22 v. 01.08.2022

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld und materieller Schadensersatz nach einer ärztlichen Behandlung; Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Unbeachtlichkeit formularmäßiger Sätze und allgemeiner Redewendungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2022 - 12 U 94/22
    Es reicht jedenfalls nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH NJW 1995, 1560).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2022 - 12 U 94/22
    Mithin ist zu verlangen, dass sie auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen lässt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen das angefochtene Urteil unrichtig sein soll (BGH NJW 1990, 2628; NJW-RR 2004, 1716).
  • BGH, 10.07.1990 - XI ZB 5/90

    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2022 - 12 U 94/22
    Mithin ist zu verlangen, dass sie auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen lässt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen das angefochtene Urteil unrichtig sein soll (BGH NJW 1990, 2628; NJW-RR 2004, 1716).
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